Ersatzversorgung Erdgas

Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Preise und Bedingungen

  1. Ersatzversorgung liegt dann vor, wenn ein Kunde über das Erdgasversorgungsnetz Erdgas bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.
  2. Das Erdgas wird in einem solchen Fall vom Grundversorger geliefert. Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Lübz GmbH ist die Stadtwerke Lübz GmbH. 
  3. Die Ersatzversorgung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
    • Die Preise und Bedingungen der Stadtwerke Lübz GmbH für die Versorgung mit Erdgas im Rahmen der Ersatzversorgung entsprechen den Allgemeinen Preisen und Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung / Allgemeiner Tarif durch die Stadtwerke Lübz GmbH.
    • Für sämtliche Kunden der Ersatzversorgung gilt der Kleinverbrauchertarif.
    • Die Ersatzbelieferung endet gemäß § 38 (2) des EnWG spätestens 3 Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.

Bei Veränderung der Marktpreise für Erdgas behalten wir uns eine Preisanpassung vor.