Ersatzversorgung Strom

Ersatzversorgung gemäß §38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) - Preise und Bedingungen

  1. Ersatzversorgung liegt dann vor, wenn ein Kunde über das Energieversorgungsnetz der Allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.
    Für vergleichbare Fälle von Mittelspannungsversorgung (lt. Gesetz keine „Ersatzversorgung“) werden individuelle Preise berechnet.

  2. Die Energie wird in einem solchen Fall vom Grundversorger geliefert. Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Lübz GmbH ist die Stadtwerke Lübz GmbH.

  3. Die Ersatzversorgung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
  • Die Preise und Bedingungen der Stadtwerke Lübz GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Ersatzversorgung entsprechen den Preisen und Bedingungen für die Grundversorgung Elektrische Energie durch die Stadtwerke Lübz GmbH. Als Haushaltskunden gelten Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
  • Für Kunden der Ersatzversorgung ohne Leistungsmessung mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000.kWh gelten folgende Preise: Preise der Grundversorgung Elektrische Energie zuzüglich 2 Cent/kWh (netto) auf den Arbeitspreis
  • Die Ersatzbelieferung endet gemäß § 38 (2) des EnWG spätestens 3 Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.

Bei Veränderung der Marktpreise für Strom behalten wir uns eine Preisanpassung vor.

Stand: 01.01.2017