Netzanschluss Gas

Grundstücks- oder Hausbesitzer finden hier alle Informationen rund um den Erdgasanschluss. Ob Neubau, Änderung oder sonstige Anliegen – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Gemeinsam mit einem im Installateurverzeichnis eingetragen Gasinstallateur Ihrer Wahl begleiten wir Sie vom Antrag bis zur Inbetriebnahme der Anlage.

Hinweis

Wir weisen nach § 29 Abs. 1 NDAV alle im Niederdruck an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmer darauf hin, dass sie gemäß § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) berechtigt sind, die Anpassung ihres Netzanschlussvertrages (basierend auf der AVBGasV) an die geänderten rechtlichen Vorgaben der NDAV mit schriftlichem Antrag zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2005 abgeschlossen wurde.

Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gilt die NDAV unmittelbar, eine Anpassung ist nicht erforderlich.

Antrag Hausanschluss Erdgas

Anmeldung Gasinstallation