Absenkung des Umsatzsteuersatzes

Befristete Absenkung der Umsatzsteuer ab 1. Juli 2020

Mit dem Zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise - Zweites Corona-Steuerhilfegesetz - werden vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent (§ 12 Abs. 1 UStG) sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent (§ 12 Abs. 2 UStG) gesenkt. Die Änderungen traten am 1. Juli 2020 in Kraft.

Die Stadtwerke Lübz sind bemüht, die Umsetzung des Gesetzes regelkonform zu realisieren, was allerdings mit einem immensen Personal- und Zeitaufwand verbunden ist. Daher bitten wir um Ihr Verständnis, wenn in den Veröffentlichungen auf dieser Seite möglicherweise noch Angaben von Bruttopreisen zu finden sind, denen die bisher geltenden Umsatzsteuersätze zugrunde gelegt sind. Dies hat jedoch keine nachteiligen Auswirkungen auf Ihre persönliche Abrechnung.

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund.

Ihre Stadtwerke Lübz

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