Gas-Umlage zum Ersten!

Gasbeschaffungsumlage veröffentlicht

Am 15. August wurde die Höhe der allseits angekündigten Gasbeschaffungsumlage bekanntgegeben. Demnach kommen auf den aktuellen Gaspreis 2,419 ct/kWh netto oben drauf. Stand heute ist eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht noch nicht zu erwarten. Inklusive Umsatzsteuer wären das dann 2,879 ct/kWh.

Was in der öffentlichen Presse jedoch fast gar nicht auftaucht ist der Umstand, dass es zum 1. Oktober noch zwei weitere Umlagen geben wird, die auf den Gaspreis aufgeschlagen werden. Wir halten es für wichtig, dass wir unseren Kunden gegenüber ehrlich sind und vollumfänglich informieren.

Die zweite Umlage nennt sich Gasspeicherumlage. Die Höhe dieser Umlage wird erst am kommenden Donnerstag, dem 18. August bekanntgegeben.

Zusätzlich ist zum 1. Oktober 2022 noch eine Erhöhung der Bilanzierungsumlage zu erwarten. Die Bilanzierungsumlage wurde eingeführt, um den erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie gemäß GABi Gas 2.0 zu decken. Auch diese wird über die Lieferanten an alle Endverbraucher weitergegeben. Die seit dem 1. Oktober 2021 gültige Bilanzierungsumlage beträgt bislang 0,00 EUR/MWh. Sowohl die künftige Höhe der Bilanzierungsumlage als auch der Zeitpunkt der Veröffentlichung sind ebenfalls noch unbekannt.

Die regionalen Gasversorger, so auch die Lübzer Stadtwerke, profitieren von keiner der drei Umlagen. Wir müssen diese Umlagen unseren Kunden in Rechnung stellen und an die begünstigten Unternehmen vollständig durchreichen.

Sobald wir weitere Informationen haben, werden wir diese umgehend an dieser Stelle veröffentlichen. Lesen Sie deshalb regelmäßig unsere aktuellen Meldungen.

Ihre Stadtwerke Lübz

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