Gas-Umlage zum Zweiten und zum Dritten!

Weitere Kosten zum 1. Oktober 2022 bekanntgegeben

Nun ist es raus. Die Höhe der zweiten und dritten Gas-Umlage wurde heute, am 18.08.2022 von der Marktgebietsverantwortlichen, die Trading Hub Europe GmbH (THE), bekanntgegeben. Zu der in den Medien bereits veröffentlichten Gasbeschaffungsumlage kommen nun noch die Gasspeicherumlage und die Bilanzierungsumlage hinzu. Eine zuvor diskutierte Befreiung der Umlagen von der Mehrwertsteuer wurde durch die EU-Kommission abgelehnt.

Die jeweilige Höhe der Umlagen wird von der Trading Hub Europe GmbH auf ihrer Internetseite unter www.tradinghub.eu veröffentlicht.

Ab dem 01.10.2022 beträgt demnach die

- Gasbeschaffungsumlage      2,419 ct/kWh netto (2,879 ct/kWh brutto),

- Gasspeicherumlage              0,059 ct/kWh netto (0,070 ct/kWh brutto),

- Bilanzierungsumlage SLP     0,570 ct/kWh netto (0,678 ct/kWh brutto),

                                    RLM    0,390 ct/kWh netto (0,464 ct/kWh brutto).

Auch wir sind von der Gasbeschaffungs-, Gasspeicher- und Bilanzierungsumlage betroffen, weshalb wir gezwungen sind, die Umlagen an die Endkunden weiterzureichen. Die Anpassung des Erdgaspreises zum 01.10.2022 erfolgt ausschließlich in Höhe der Umlagen. Diese müssen von uns vollständig an die begünstigten Unternehmen durchgereicht werden. Die Stadtwerke Lübz als regionaler Gasversorger profitieren von den Umlagen nicht.

Ab dem 1. Oktober 2022 erhöhen sich somit für die SLP-Kunden (Haushalts- und kleine Gewerbekunden) alle Arbeitspreise um

                     3,04 ct/kWh netto  (3,62 ct/kWh brutto).

Die Grundpreise bleiben unverändert.

Wir empfehlen Ihnen zudem, uns Ihre Zählerstände mit Stichtag 30.09. mitzuteilen. Weiterhin empfehlen wir Ihnen, Ihre monatlichen Abschläge bereits jetzt zu erhöhen. Nutzen Sie für Ihre Mitteilungen bitte vorrangig die Zählerstandsmeldung und unser Kontaktformular auf der Website bzw. versenden Sie Ihre Mitteilung auch gerne per Post oder E-Mail (post@stadtwerke-luebz.de).

Die Bruttopreise (gerundet) beinhalten die Umsatzsteuer von derzeit 19%. In den Preisen ist die Energiesteuer, der BEHG-Preis und die Konzessionsabgabe enthalten. Sollte es zu einer Änderung des Merrhwertsteuersatzes kommen, wird dies bei der Berechnung automatisch berücksichtigt.

Aufgrund dieser Preisänderung können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.

In diesem Zusammenhang appellieren wir nochmals an alle Verbraucher, noch bewusster und verantwortungsvoller mir unserer Energie umzugehen. Damit helfen Sie sich und Ihren Mitbürgern bei der Bewältigung dieser Krisensituation.

Wir wünschen uns sehr, dass Sie uns weiterhin Ihr Vertrauen schenken und Sie Ihren Lübzer Stadtwerken die Treue halten. Für Ihre Anliegen sind wir immer für Sie da.

Ihre Stadtwerke Lübz

Zurück