Preisinformation ab dem 01.03.2020

Preise für Gas und Trinkwasser bleiben stabil – Strom wird zum 01.03.2020 angepasst

Trotz der erheblich gestiegenen Einkaufspreise für Strom ist es den Stadtwerken Lübz gelungen, die Auswirkungen auf unsere Kunden zu minimieren. Nachfolgend möchten wir auf die ab dem 01.03.2020 geltenden Preise etwas genauer eingehen.

Strom

Mittlerweile beträgt der Anteil staatlich verursachter Kosten am Strompreis etwa 53 Prozent.

Neben Steuern und Abgaben sowie marktwirtschaftlich bestimmter Anteile sind die regulierten Netzentgelte ein weiterer Kostenbestandteil des Strompreises. Sie werden für den Transport und die Verteilung des Stroms an die jeweiligen Netzbetreiber bezahlt.

Die gestiegenen Aufwendungen sowie die stark gestiegenen Einkaufspreise auf dem Strommarkt haben die Stadtwerke Lübz trotz der vorausschauenden Einkaufspolitik nicht vollständig ausgleichen können. Aus diesem Grund müssen wir die Strompreise im Netzgebiet der Stadtwerke Lübz ab dem 01.03.2020 um netto 0,6 Cent/kWh anpassen.

Erdgas

Im Bereich der Erdgasversorgung hat sich unsere vorausschauende Einkaufsstrategie wieder positiv ausgewirkt.

Mittlerweile beträgt die staatlich verursachte Belastung des Haushaltsgaspreises etwa 26 Prozent. Neben der Mehrwertsteuer, die den größten Anteil einnimmt, spielen zudem die Erdgassteuer und die Konzessionsabgabe eine Rolle.

Die anteiligen Kosten für Import, Speicherung und Verteilung sind höher als bei Strom, da die Beschaffung von Gas durch die starke regionale Konzentration des Rohstoffs wesentlich aufwendiger ist. Die Komponenten Netzentgelte, Messung und Abrechnung bestimmen ebenfalls ca. 25 Prozent des Gaspreises.

Nach Abwägung aller relevanten Preiskomponenten und entgegen dem Trend vieler Gasversorger werden die Gaspreise für unsere Kunden trotzdem unverändert stabil bleiben. Eine Preiserhöhung wird nicht vorgenommen.

Trinkwasser

Die Preise für Trinkwasser ändern sich auch im Jahr 2020 nicht.

 

Die aktuelle Übersicht über die Preise ab dem 01.03.2020 finden Sie im nachfolgenden pdf-Download.

Zurück