Wie funktioniert die Energiepreisbremse?

So kommen die Energiehilfen bei Verbrauchern und Unternehmen an.

Am Donnerstag, den 15. Dezember 2022 hat der Bundestag die Gesetze zu den so genannten Energiepreisbremsen verabschiedet. Als Antwort auf rasant steigende Energiekosten will die Bundesregierung mit den Preisbremsen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlasten. Für Verbraucher ist das eine gute Nachricht. Für die Stadtwerke Lübz bedeutet dies eine gewaltige Kraftanstrengung, die Preisbremsen zeitgerecht umzusetzen. Unser Ziel und Anspruch ist, dass die Energiehilfen pünktlich bei den Kundinnen und Kunden ankommen.

Wie die Preisbremsen funktionieren

Nachdem der Staat den Abschlag für Gas und Fernwärme für Dezember 2022 übernommen hat, greift für die meisten Haushaltskunden ab März 2023 die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse.
Rückwirkend werden ab März auch die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet. Das heißt, Verbraucher können auch für diese beiden Monate einmalig einen Entlastungsbetrag erhalten, welcher ebenfalls im März angerechnet wird.

Gedeckelte Energiepreise und Anreiz zum Energiesparen

Die Preisentlastung im Detail: Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des – vereinfacht gesprochen - bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Gas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent, für Fernwärme bei 9,5 Cent und für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt (jeweils Bruttowerte, also inklusive Steuern inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte gedeckelt).

Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis. Mit dieser Regelung besteht immer noch ein Anreiz zum Energiesparen. Die Preisbremsen gelten zunächst bis zum 31.12.2023, eine Verlängerung bis zum 30.04.2024 ist aber zu erwarten. Wer noch einen laufenden Vertrag mit weniger als 12 (Gas), 40 (Strom) oder 9,5 (Wärme) ct/kWh hat, zahlt diesen vereinbarten Preis. Der Grundpreis bleibt von den Preisbremsen unberührt. Wie hoch die Entlastung letztendlich ausfällt, hängt vom gültigen Arbeitspreis und dem Verbrauch in der Vergangenheit ab.

Entlastung erfolgt automatisch

Um von den Entlastungen für Strom, Wärme- und Gas zu profitieren, müssen Verbraucher nichts tun. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen sich die Energieversorger auf vergangenheitsbasierte Prognosen: Der reduzierte Abschlag für Erdgas oder Wärme erfolgt automatisch auf Basis des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs.

Die gedeckelten Stromkosten werden auf Basis der Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers berechnet. Haus- und Wohnungseigentümer profitieren direkt von den Entlastungen. Mieter erst, wenn die Vermieter diese über die Betriebskostenabrechnung weitergegeben haben. Das gilt für alle drei Preisbremsen.

Ab sofort steht auf dieser Homepage ein Preisrechner zur Verfügung, der zur beispielhaften Ermittlung der voraussichtichen Entlastung genutzt werden kann. Bitte beachten Sie, dass die errechneten Ergebnisse nur als Beispielrechnungen und Orientierungshilfe dienen.

Für die Lübzer Stadtwerke bedeutet die Umsetzung der Preisbremsen einen erheblichen Aufwand. Die Zahlungsläufe von tausenden Kundinnen und Kunden müssen angepasst werden. Wir geben alles, damit alle unsere Kundinnen und Kunden fristgerecht von den Entlastungen profitieren. Wenn es in dieser Ausnahmesituation zu fehlerhaften Abrechnungen kommen sollte, bitten wir um Verständnis und werden diese selbstverständlich berichtigen. In unserem Kundencenter erleben wir täglich verzweifelte Menschen, die ihre Strom- oder Gasrechnung nicht mehr bezahlen können. Deshalb sind die Preisbremsen dringend notwendig. So sehr der Unmut an massiv gestiegenen Energiepreisen verständlich ist - Ursache für die Preisentwicklung sind exorbitant gestiegene Einkaufspreise für Strom und Gas an den Energiemärkten in Folge des Krieges in der Ukraine.

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