Strompreisbremse
Energiepreisrechner
Am 15.12.2022 hat der Bundestag die Gesetze zu den so genannten Energiepreisbremsen verabschiedet. Die Preisbremsen gelten zunächst bis zum 31.12.2023, eine Verlängerung bis zum 30.04.2024 ist aber zu erwarten. Eine erstmalige Entlastung erfolgt mit dem Abschlag für März 2023. Die Entlastung gilt rückwirkend für Januar und Februar 2023. Nähere Informationen finden Sie hier.
Nutzen Sie gerne unseren Energiepreisrechner, um Ihre Entlastung durch die Gas – und Strompreisbremse zu berechnen. Wählen Sie dazu den entsprechenden Reiter "Strompreisbremse" aus. Bitte berücksichtigen Sie dabei folgendes:
- Für die Berechnung des Entlastungsbetrages wird der Referenzpreis für Strom in Höhe von 40 Cent/ kWh einschließlich Netzentgelte, Messentgelte und staatlich veranlasste Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer zu Grunde gelegt.
- Der Referenzpreis gilt nur für 80% des Jahresverbrauchs, der in 2022 vom Netzbetreiber prognostiziert wurde.
- Je nach Konstellation kann der tatsächlich zugrunde gelegte Jahresverbrauch von dem Jahresverbrauch abweichen, den Sie im Energiepreisrechner angegeben haben.
- Für die Berechnung des Entlastungsbetrages des Abschlags werden elf zu zahlende Abschläge pro Jahr angenommen.
- Der Arbeitspreis ist einschließlich der Umsatzsteuer anzugeben.
Bitte beachten Sie, dass die errechneten Ergebnisse nur als Beispielrechnungen und Orientierungshilfe dienen. Die Stadtwerke Lübz übernehmen keine Verantwortung für die Angaben des Energiepreisrechners.