Steckerfertige Erzeugungsanlagen bis 800 VA (Balkonkraftwerke)

Seit einiger Zeit werden aus PV-Modulen und Wechselrichter bestehende Erzeugungsanlagen (sogenannte Balkonkraftwerke) vertrieben, die direkt an eine Steckdose (Plug-In-Anlagen) angeschlossen werden können.

Alle Erzeugungsanlagen, auch die Plug-In-Anlagen, müssen beim Netzbetreiber angemeldet und gemäß den entsprechenden Normen ausgeführt werden. Bitte vergessen Sie nicht, die Anlage auch beim Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur zu registrieren. Übrigens: Das Einstecken einer Erzeugungsanlage ist nicht mit dem Einstecken eines elektrischen Verbrauchsgerätes (z. B. einer Waschmaschine) in eine herkömmliche Steckdose zu vergleichen. Bei einem Betrieb einer steckerfertigen Erzeugungsanlage, sind in jedem Fall die nachfolgend aufgeführten Bedingungen zwingend zu berücksichtigen.

Im Rahmen der „Energierechtnovelle 2025“ gilt seit dem 25. Februar 2025 für Sie folgende Änderung für den Betrieb Ihrer Erzeugungsanlage. Die Novelle nimmt dabei hauptsächlich Bezug auf das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG2023) §9 Technische Vorgaben Abs. 2 Satz 1,2,3.

Betreiber von Anlagen < 25kW, die der Einspeisevergütung oder dem Mieterstromzuschlag zugeordnet sind und kein „intelligentes Messsystem mit Steuereinrichtung“ verbaut haben, müssen die Wirkleistungseinspeisung am Verknüpfungspunkt auf 60% der installierten Leistung begrenzen.

Beispiel: Bei einer installierten Leistung von 10 kWp, ist eine maximale Wirkleistungseinspeisung von 6 kW zulässig.

Bitte bestätigen Sie uns die Reduzierung auf 60%, bevor die Erzeugungsanlage in Betrieb geht. Das Formular finden Sie bei uns auf der Homepage.

Unterlagen zur Anmeldung von Erzeugungsanlagen über 800 VA