EEG-Informationen

Registrierung im Marktstammdatenregister

Viele BHKW-, PV-Anlagenbetreiber und Batteriespeicherbesitzer haben ihre Anlagen noch nicht im Marktstammdatenregister eingetragen. Deshalb bitten wir alle Anlagenbetreiber, die Registrierung und Eintragung Ihrer Anlage schnellstmöglich vorzunehmen. Hier noch einige Hinweise dazu.

  • Alle neuen Anlagen, die Strom erzeugen, müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme in das neue Marktstammdatenregister eingetragen werden.
  • Für Bestandsanlagen die vor dem 31.01.2019 in Betrieb waren und bei der BAFA oder in einem Register der Bundesnetzagentur angemeldet sind, gilt eine Frist bis zum 31.01.2021.
  • Batteriespeicher und Stromerzeugungsanlagen müssen einzeln registriert werden.
  • Für nicht registrierte Anlagen darf die EEG-Vergütung nicht ausgezahlt werden.

Die Registrierung ist bei allen Stromerzeugungsanlagen verpflichtend, die unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen. Die Eintragung kann auch schon während der Installationsphase erfolgen. Eine Mindestgröße ist nicht vorgesehen; der Betreiber muss seine Daten laufend aktualisieren.

Das Marktstammdatenregister ist ein öffentliches Register, in das jeder auf der Webseite der Bundesnetzagentur Einsicht nehmen kann. Das Register finden Sie unter:

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/

Auf dieser Seite werden Sie durch den Registrierungsvorgang geleitet. Weitere Hinweise und Kontaktmöglichkeiten zum Thema finden Sie auf dem nachfolgenden Informationsblatt der Bundesnetzagentur.