Anmeldung für Ladeinfrastruktur

Wollen Sie bei sich zu Hause oder im Betrieb eine Lademöglichkeit für E-Fahrzeuge errichten?

Dann vergessen Sie bitte nicht, dass eine Meldepflicht bei der Installation von Elektroauto-Ladestationen besteht. Eine Ladeeinrichtung muss immer beim Netzbetreiber angemeldet werden. Die Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung (VDE-AR-N 4100) ist am 08.März 2019 in Kraft getreten.

  • Ladeeinrichtungen bis 11 kW müssen dem Netzbetreiber durch den Elektroinstallateurbetrieb gemeldet werden und können nach der Meldung eingebaut werden.
  • Ladeeinrichtungen über 11 kW müssen beim Netzbetreiber beantragt und vom Netzbetreiber vor der Installation genehmigt werden.

Nutzen Sie dafür bitte das folgende Datenblatt und reichen Sie es bei uns ein.