Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle

1. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistun­gen der Stadtwerke Lübz GmbH, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, schriftlich an die
 
    Stadtwerke Lübz GmbH
    Grevener Straße 29
    19386 Lübz
    Fax: 038731 501-13
 
zu wenden.
 
2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Be­anstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei den Stadtwerken Lübz beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, werden die Stadtwerke Lübz die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen.
 
3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Stadtwerken Lübz und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die
 
    Schlichtungsstelle Energie e.V.
    Friedrichstraße 133
    10117 Berlin
    Tel.: 030 2757240-0
 
angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einlei­tung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Stadtwerke Lübz der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 9.2 abgeholfen haben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt.
 
4. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an die
 
    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
    Verbraucherservice
    Postfach 8001
    53105 Bonn
    Tel.: 030 22480-500            Mo.-Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
    Fax: 030 22480-323
 
wenden.